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Vermietung: Endlich höhere Abschreibung

Frage an Charlie: Soweit ich mich erinnere können im Rahmen der Vermietung einer Immobilie seit einigen Jahren lediglich 2% Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden?

Antwort von Charlie: Mit Ausnahme für bestimmte Denkmalobjekte ist dies grundsätzlich richtig.  Der Gesetzgeber hat den Abschreibungssatz nunmehr auf 3% angehoben.

Frage an Charlie: Gibt es dabei irgendwelche Fristen zu beachten?

Antwort von Charlie: Begünstigt von der höheren Abschreibung sind Objekte zur Vermietung, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG n.F.). Damit soll der Anreiz für die Schaffung neuen Wohnraums geschaffen werden.

Frage an Charlie: Das klingt interessant. Und wie komme ich an diesen Vorteil?

Antwort von Charlie: Die Abschreibung wird über die Einkommensteuererklärung (hier: Veranlagungsjahr 2023 ff.) geltend gemacht. Hierbei ist HR Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.

Euer Charlie

Februar 2023

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