Wer zusätzliche Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft im Ausland anzusiedeln gedenkt, sollte der Wahl der Rechtsform besondere Aufmerksamkeit widmen. Bei zusätzlichen ausländischen Standorten findet im Regelfall das Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung. Eine Doppelbesteuerung gilt es nach Möglichkeit zu vermeiden. Mit unseren Kenntnissen und unserer Erfahrung im Bereich der Internationalen Steuerberatung, helfen wir Ihnen bei der zielgerichteten Planung.
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