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Steuerreform 2022 bringt Entlastungen

HR Steuerberatung Steuerreform

Aufgrund der aktuellen Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich besteht politischer Handlungsbedarf um die Bevölkerung zu entlasten. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.5.2022 werden sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung Entlastungen realisiert.

Frage an Charlie: Der Grundfreibetrag wird erhöht, was bedeutet das für mich?

Antwort von Charlie: Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum und wird regelmäßig jährlich erhöht. Dieses Jahr gibt es eine zusätzliche Anpassung auf EUR 10.347,00 – und das bereits rückwirkend zum 1.1.2022. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

Frage an Charlie: Aber wir haben doch schon Juni; dann habe ich bisher doch zu viel Lohnsteuer bezahlt?

Antwort von Charlie: Das kann unter Umständen stimmen. In diesem Fall kann eine Neuberechnung der Lohnsteuer erfolgen. Alternativ kann die steuerliche Entlastung mit Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 in Anspruch genommen werden.

HR Steuerberatung berät zu dieser Entlastung aber auch zu allen weiteren wie z.B. der Energiepreispauschale (derzeit EUR 300,00) sowie der Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler.

Euer Charlie

Juni 2022

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