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eCommerce Update: OSS und was gilt alternativ?

HR Steuerberatung e-Commerce

Frage an Charlie: Ich habe bisher meine Umsatzsteuervoranmeldungen unterjährig selbst eingereicht. Bei der Übergabe der Buchhaltung an den Steuerberater ist nun aufgefallen, dass ich die Grenze von TEUR 10 für EU Lieferungen an Privatpersonen überschritten habe. Was passiert nun?

Antwort von Charlie: Die Grenze von TEUR 10 muss umsatzgenau überwacht werden. Da die Unterlagen beim Steuerberater regelmäßig zeitversetzt eintreffen (unabhängig von einer Monats- oder Jahresbuchhaltung) ist dies zwangsläufig durch euch zu erledigen.

Fällt dann bei der Bearbeitung auf, dass ihr ab dem 1.7.2021 oder auch zu einem späteren Zeitpunkt die OSS Registrierung hättet durchführen können bzw. müssen, so kann dies rückwirkend leider nicht mehr erfolgen.

Frage an Charlie: Was kann ich als Unternehmer jetzt tun bzw. was ist die Alternative zu OSS?

Antwort von Charlie: Wenn die Registrierung versäumt wurde, kann das OSS Verfahren nicht genutzt werden. Es besteht daher die Pflicht zur umsatzsteuerlichen Registrierungen in den jeweils betroffenen Lieferländern und Abgabe von Steueranmeldungen sowie Zahlung der lokalen Umsatzsteuer. Dies ist natürlich mit erheblichen Kosten durch entsprechende Anbieter/Steuerberater verbunden.

HR Steuerberatung empfiehlt daher die frühzeitige Prüfung/Erstellung der Steuererklärungen für das Jahr 2021 um solche Fälle frühzeitig zu erkennen und den Kostenaufwand für euch so gering wie möglich zu halten. Solltet ihr eure Finanzbuchhaltung eigenständig erstellen, empfehlen wir auch eine unterjährige Absprache im laufenden Jahr.

Euer Charlie

Juni 2022

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