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Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie

HR Steuerberatung Steuerjahr

Frage an Charlie: Ich habe im Radio gehört, dass es seit kurzem möglich sein soll seinen Angestellten eine steuerfreie Einmalzahlung zu gewähren. Stimmt das und was gibt es hierbei zu beachten?

Antwort von Charlie: Ja, diese Möglichkeit besteht seit dem 26. Oktober 2022 und zwar noch bis 31. Dezember 2024. Die Steuerfreiheit besteht nur für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistete Einmalzahlungen bis maximal EUR 3.000,00. Wichtig zu wissen ist, dass es insoweit keine Verpflichtung des Arbeitgebers gibt. Die Auszahlung sollte stets in Abstimmung mit der Lohnabteilung erfolgen um diese ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Frage an Charlie: Und was ist bei mitarbeitenden Familienangehörigen oder Gesellschafter-Geschäftsführern zu beachten?

Antwort von Charlie: Hierbei sind die Grundsätze für Verträge mit nahen Angehörigen sowie der Fremdvergleichsgrundsatz zu beachten. Was dies im Einzelnen bedeutet kann euch HR Steuerberatung erklären.


Bei Fragen sowie Tipps und Gestaltungen einfach bei HR Steuerberatung melden.

Euer Charlie

November 2022

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