Frage an Charlie: Ich habe gehört die Bewertung von Immobilien in der Erbschaft- und Schenkungssteuer ändert sich zum 01.01.2023.
Antwort von Charlie: Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Regierung sind einige Änderungen des Bewertungsgesetzes enthalten. Vor allem Mietwohngrundstücke, also Immobilien mit mindestens drei Wohnungen, werden sollen dann höher bewertet werden. Bei der Bewertung von Wohnungseigentum und Ein- sowie Zweifamilienhäusern wird sich in den meisten Fällen nichts ändern.
Frage an Charlie: Soll ich eine Immobilie dann lieber noch im Jahr 2022 übertragen?
Antwort von Charlie: Wenn die Übertragung einer Immobilie geplant ist können wir bei HR Steuerberatung berechnen ob sich, mit den geänderten Parametern, die Bewertung der Immobilie ab 2023 erhöht. Du kannst dann entscheiden ob die Übertragung dieses Jahr noch vollzogen werden soll.
HR Steuerberatung berät zu den einzelnen Bewertungsverfahren und bei welchen Immobilien diese Verfahren zur Anwendung kommen. Dann wird schnell klar ob eine Übertragung dieses Jahr noch sinnvoll ist.
Euer Charlie
November 2022