Frage an Charlie: Ich erhalte immer wieder Rechnungen von ausländischen Unternehmern oder auch einer bekannten Onlinehandelsplattform mit dem Ausweis von 19% Umsatzsteuer. Darf ich diese Umsatzsteuer im Rahmen meiner Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen?
Antwort von Charlie: Das kommt darauf an! Wenn du dich beim leistenden Unternehmer nicht eindeutig durch Angabe deiner USt-ID Nummer als Unternehmer identifizierst, so gilt in gewissen Fällen das Bestimmungslandprinzip da du als privater Endverbraucher angesehen wirst. Dann wird auf deine diesbezügliche Eingangsrechnung oftmals 19% Umsatzsteuer ausgewiesen. Hierbei handelt es sich jedoch um falsch ausgewiesene Umsatzsteuer.
Frage an Charlie: Und welche praktischen Konsequenzen hat das für mich?
Antwort von Charlie: Kein Vorsteuerabzug und die Zusatzbelastung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer
Für die Buchhaltung ist wichtig, dass derartige Vorgänge korrekt erfasst werden. HR Steuerberatung weiß hier Bescheid. Sei auch du gut beraten.
Euer Charlie
November 2022