EN

Onlinehandel und Betriebsprüfungen

HR Steuerberatung Onlinehandel

Frage an Charlie: Sind Betriebsprüfer vom Finanzamt mittlerweile auch in die Thematik des Onlinehandels eingearbeitet und auf was muss ich im Falle einer Betriebsprüfung achten?

Antwort von Charlie: Einige Betriebsprüfer spezialisieren sich im Onlinehandel. Es gibt aber auch weiterhin Prüfer, für die der Onlinehandel noch ganz fremd ist. Es kann daher gut möglich sein, dass im Rahmen einer Prüfung gewisse Abläufe dem Prüfer erst einmal erklärt oder dargestellt werden müssen.

Hierzu empfehle ich die Erstellung einer Verfahrensdokumentation, in welcher Abläufe und Prozessschritte beschrieben sind. Dadurch können Zusatzfragen reduziert werden.

Des Weiteren sind im Onlinehandel gewisse Punkte erforderlich, die einer Überprüfung und Dokumentation bedürfen:

  • Sicherung der Daten aus Vorsysteme und Marktplätzen
  • Dokumentation von Änderungen in Vorsystemen
  • B2B Onlinehandel: bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sind weitere Voraussetzungen und Dokumentationsanforderungen zu beachten, z.B. Prüfung der USt-ID Nr. des Abnehmers

Beanstandungen durch Betriebsprüfer können zu erheblichen Nachzahlungen, vor allem im Bereich der Umsatzsteuer, führen.

HR Steuerberatung unterstützt gerne bei der Umsetzung dieser Themen und gibt Hinweise wie diese Punkte im Unternehmen bestmöglich umgesetzt werden können.

Euer Charlie

März 2022

Weitere Beiträge

Steuertipps und mehr –
einfach und verständlich auf den Punkt gebracht.

Verpasse keinen Beitrag mehr!
Immer die aktuellsten Informationen zu steuerlich relevanten Themen für Privatpersonen und Unternehmen