Frage an Charlie: Ist denn zwischenzeitlich neu geregelt wie die Verzinsung von Steuernachzahlungen erfolgt?
Antwort von Charlie: Ja. Der bisherige Zinssatz von 6,0% wurde auf 1,8% jährlich reduziert. In der Zukunft soll dann alle drei Jahre eine Überprüfung der Angemessenheit dieses Zinssatzes stattfinden.
Frage an Charlie: Und ab wann und in welchen Fällen gilt dann die Verzinsung?
Antwort von Charlie: Die Verzinsung mit 1,8% jährlich gilt rückwirkend ab 1. Januar 2019 für alle offenen Fälle für Steuernachzahlungen aber auch –erstattungen.
Tipp: Neu geregelt ist nun auch der Erlass von Nachzahlungszinsen für vor Fälligkeit freiwillig geleisteter Steuerzahlungen.
HR Steuerberatung empfiehlt daher rechtzeitig die Steuererklärung zu erstellen. Denn nur wer weiß wie hoch seine eventuelle Steuernachzahlung ausfällt kann diesen Betrag vor Zinsbeginn zahlen. Das spart Geld.
Euer Charlie
April 2022