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eCommerceUpdate:Lieferungen nach Großbritannien

HR Steuerberatung Handel

Frage an Charlie: Bei Lieferungen in andere EU-Länder ist u.a. das OSS-Verfahren hilfreich. Gibt es Besonderheiten bei Lieferungen an Endabnehmer in Großbritannien zu beachten?

Antwort von Charlie: Aufgrund des Brexit gibt es seit 2021 aus umsatzsteuerlicher in der Tat etwas zu beachten. Denn bei Lieferungen an britische Abnehmer muss die deutsche und die britische Sichtweise gleichzeitig betrachtet werden.

Frage an Charlie: Was bedeutet das für mich konkret?

Antwort von Charlie: D.h.:

  • Im Fall einer Direktlieferung an Endabnehmer in Großbritannien handelt es sich aus deutscher Sicht um eine umsatzsteuerbare aber umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
  • In Großbritannien kann die zuvor genannte Direktlieferung jedoch der lokalen Umsatzsteuer unterliegen, was zu einer Registrierungspflicht in Großbritannien führen kann.
  • Warenwerte der Lieferung sind für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer sowie des Zolls zu beachten.

HR Steuerberatung empfiehlt Lieferungen nach Großbritannien im Detail zu überprüfen. Je nach Lieferkonstellation kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen und unbedachten Konsequenzen führen. Dabei werden von HR Steuerberatung bei Bedarf Beratungspartner aus Großbritannien eingebunden.

Euer Charlie

April 2022

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