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Lohnabrechnung digital?

Frage an Charlie: Können Lohnabrechnungen eigentlich auch voll digital erstellt und Mitarbeitern digital zur Verfügung gestellt werden?

Antwort von Charlie: Natürlich. Hier gibt es einige Möglichkeiten. Ein unverschlüsselter Austausch von Arbeitnehmerdaten per E-Mail ist aus Datenschutzgründen ohne Einwilligung aller Betroffenen gesetzlich verboten.

HR Steuerberatung empfiehlt daher ein persönliches und gesichertes Lohnportal sowohl für Mandanten wie auch für Arbeitnehmer.

Frage an Charlie: Welche Vorteile gibt es dabei?

Antwort von Charlie: Bewegungs- und Stammdaten können zum Beispiel digital im Portal durch den Arbeitgeber/Mandant vorerfasst und für die Lohnabrechnung genutzt werden.

Der Zugriff auf die Daten erfolgt durch den persönlichen Zugang, sodass man seinen Mitarbeitern die Unterlagen nicht weiterreichen muss.

Die Nutzung ist sowohl mit Computer als auch Handyapp möglich und das Suchen alter Abrechnungen in irgendwelchen Papierstapeln bleibt euch erspart.

 

Hat euch das überzeugt? HR Steuerberatung hilft euch bei der Umstellung hin zur digitalen Lohnabrechnung.

 

Euer Charlie

April 2023

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