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Homeoffice steuerlich geltend machen: ab 2023 ist alles anders!

Frage an Charlie: Ich arbeite immer häufiger von meinem Homeoffice-Arbeitsplatz aus. Kann hierbei etwas steuerlich geltend machen?

Antwort von Charlie: Ja. Es können Kosten pauschal als sogenannte Homeoffice-Pauschale/Tagespauschale geltend gemacht werden. Hierfür ist nicht erforderlich, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz bestimmte Kriterien erfüllt – anders als früher. Ab dem Steuerjahr 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale zumal erhöht.

Frage an Charlie: Wie verhält es sich denn, wenn ich außer dem Homeoffice-Arbeitsplatz keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung habe oder ausschließlich von zuhause aus arbeite?

Antwort von Charlie: Sofern die Tätigkeit den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet können diesbezügliche Kosten uneingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ zu den tatsächlichen Kosten kann ab 2023 auch die Tagespauschale von max. EUR 1.260,00 geltend gemacht werden. Dies ist einfacher in der Ermittlung.

Frage an Charlie: Was muss ich beachten, wenn ich das Zimmer zusammen mit meinem Ehegatten nutze?

Antwort von Charlie: Die Pauschale gilt personenbezogen. Das heißt im Gegensatz zu früheren Jahren können beide Ehegatten den Betrag für das selbe Zimmer in Anspruch nehmen. Es reicht jetzt auch eine Arbeitsecke. Ein abgeschlossener Raum mit vier Wänden ist nun nicht mehr erforderlich.

 

Beim Ansatz eines steuerlichen Homeoffice-Arbeitsplatzes hat sich ab dem Jahr 2023 einiges geändert. HR Steuerberatung berät euch gerne beim optimalen Ansatz in eurer Steuererklärung.

 

Euer Charlie

Mai 2023

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