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Handlungsbedarf für Onlinehändler mit Auslandsgeschäft

HR Steuerberatung E-Commerce

Onlinehändler aufgepasst!

Das neue One Stop Shop Verfahren (OSS) wird zum 01.07.2021 eingeführt. Dieses Verfahren soll die umsatzsteuerliche Abwicklung des grenzüberschreitenden Handels mit Privatpersonen in der EU erleichtern.

  • Beginn der Registrierung: 01.04.2021
  • Ende der Registrierung: 30.06.2021

Für die Meldungen ist eine USt-ID Nummer notwendig. Solltet ihr bisher keine beantragt haben, so empfehle ich euch dies zeitnah als ersten Schritt zu erledigen.

HR Steuerberatung unterstützt sowohl bei der Beantragung der USt-ID Nummer als auch bei der Registrierung für die Teilnahme am OSS Verfahren.

Euer Charlie

April 2021

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