Hallo Leute,
das Thema Abschreibung bietet aufgrund aktueller Änderungen erhöhtes Steuersparpotential.
I. Verkürzte Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter
Am 26.02.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben veröffentlicht. Demnach kann (Wahlrecht) für in dem Schreiben genannte Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.
Die verkürzte Abschreibungsdauer kann auf Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, angewendet werden. Bereits in Vorjahren angeschaffte, entsprechende Wirtschaftsgüter können ebenfalls verkürzt abgeschrieben werden.
II. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Zudem wurde kürzlich wieder die degressive Abschreibungsmöglichkeit für in 2020 und 2021 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt.
HR Steuerberatung klärt auf und setzt die Änderungen passgenau um. Bei Interesse einfach melden.
Euer Charlie
März 2021