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e-Commerce und Umsatzsteuer: Wichtige Änderung in Sicht!

HR Steuerberatung E-Commerce und Umsatzsteuer

Hallo Leute, in Kürze wird es eine komplett neue Systematik der Umsatzbesteuerung in der EU geben. B2C-Lieferungen müssen ab voraussichtlich 1.7.2021 im EU-Bestimmungsland umsatzbesteuert werden, sobald eine einheitliche Schwelle von TEUR 10 überschritten wird. Bislang gelten noch EU-weit unterschiedlich hohe Länderschwellen.

In diesem Zusammenhang sind folgende, moderne Themen zu beachten:

  1. VAT e-Commerce Package 2021
  2. Vorausschauende Lieferschwellenüberwachung
  3. One-Stop-Shop (OSS) für vereinfachte Meldeprozesse
  4. Effiziente Umsatzsteuer-Compliance
  5. Besonderheiten bei grenzüberschreitender Fulfillment-Strukturen

Alles klar wovon ich spreche? Falls nein steht HR Steuerberatung als Spezialist im Bereich e-Commerce unterstützend zur Verfügung und entwickelt mit dir eine Umsetzungsstrategie.  Bei Bedarf einfach melden.

Euer Charlie

Februar 2021

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