Hallo Leute, in Kürze wird es eine komplett neue Systematik der Umsatzbesteuerung in der EU geben. B2C-Lieferungen müssen ab voraussichtlich 1.7.2021 im EU-Bestimmungsland umsatzbesteuert werden, sobald eine einheitliche Schwelle von TEUR 10 überschritten wird. Bislang gelten noch EU-weit unterschiedlich hohe Länderschwellen.
In diesem Zusammenhang sind folgende, moderne Themen zu beachten:
- VAT e-Commerce Package 2021
- Vorausschauende Lieferschwellenüberwachung
- One-Stop-Shop (OSS) für vereinfachte Meldeprozesse
- Effiziente Umsatzsteuer-Compliance
- Besonderheiten bei grenzüberschreitender Fulfillment-Strukturen
Alles klar wovon ich spreche? Falls nein steht HR Steuerberatung als Spezialist im Bereich e-Commerce unterstützend zur Verfügung und entwickelt mit dir eine Umsetzungsstrategie. Bei Bedarf einfach melden.
Euer Charlie
Februar 2021