folgende Frage wurde mir aktuell gestellt:
Frage an Charlie: Ich möchte einen guten Beitrag zur Energiewende leisten und habe mir eine Photovoltaikanlage inkl. einem Stromspeicher für mein Eigenheim angeschafft. Hierdurch erhöht sich mein Eigenverbrauch des Solarstroms. Dennoch wird überschüssiger Strom eingespeist und vergütet. Muss ich denn diese Einspeisevergütung versteuern – und eine Gewinnermittlung sowie Steuererklärungen hierfür abgeben?
Antwort von Charlie: Erfreulicherweise hat die Finanzverwaltung in einem aktuell veröffentlichen Schreiben hierzu Stellung bezogen. Danach wird auf Antrag für kleine Photovoltaikanlagen eine Liebhaberei unterstellt. Vorteil dabei:
- Es fallen keine Ertragsteuern an.
- Eine Gewinnermittlung gemäß Anlage EÜR ist nicht (mehr) abzugeben.
- Unter bestimmten Umständen kann dennoch Vorsteuer geltend gemacht werden.
Aus meiner Sicht erhöht diese Vereinfachungsregelung die Attraktivität und reduziert die steuerliche Komplexität von selbst genutzten Photovoltaikanlagen.
Solltet ihr weitere Fragen haben – gerne auch zu anderen Themen so schreibt mir bitte an: charlie@hrsteuer.de
Jeweils monatlich werde ich eine Frage von euch beantworten.
Die steuerliche Beratung im Einzelfall übernimmt dann das Team HR Steuerberatung.
Euer Charlie Juni 2021