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eCommerce: Rückfragen zum OSS-Verfahren

HR Steuerberatung e-commerce

Frage an Charlie: Ich habe ein Schreiben aus einem EU Land erhalten in dem ich aufgefordert werde die lokale Umsatzsteuer zu entrichten. Diese habe ich aber bereits über das OSS-Verfahren gemeldet habe und auch an das Bundeszentralamt für Steuern gezahlt. Wie reagiere ich nun auf dieses Schreiben?

Antwort von Charlie: Ich empfehle zunächst folgende Prüfschritte:

  • Prüfung der im Schreiben gemachten Angaben. Diese sollten von deinem Unternehmen stammen:  d.h. die Umsatzsteuer ID Nummer sowie der exakte Umsatzsteuerbetrag des jeweiligen Landes sollte ausgewiesen sein. So könnt ihr sicherstellen, dass es sich bei dem Schreiben nicht um Betrug handelt.
  • Als nächstes sollte geprüft werden, ob die Zahlung an das Bundeszentralamt für Steuern fristgerecht ausgeführt wurde.

Frage an Charlie: Wie gehe ich danach am besten vor?

Antwort von Charlie: Ihr solltetauf das Schreiben antworten und mitzuteilen, dass die Zahlung bereits an das Bundeszentralamt für Steuern geleistet wurde. Solltet ihr euch unsicher sein oder Rückfragen diesbezüglich auftreten, so unterstützen die eCommerce Experten von HR Steuerberatung gerne.

P.S: Die nächste Meldung für das IV. Quartal 2021 wird zum 31.01.2022 fällig. Solltet ihr eure Daten noch nicht aufbereitet haben, wird es höchste Zeit! 

Euer Charlie

Januar 2022

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