Schon gewusst…
…, dass die umsatzsteuerliche Regelung für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 konzeptionell neu geregelt wird?
Was zu beachten ist …
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Anhebung der Grenzwerte (TEUR 25 Vorjahr/ TEUR 100 laufendes Jahr)
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Regelbesteuerung direkt bei Überschreiten der neuen Grenze
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Dauernde Überwachung des Umsatzes erforderlich – und nicht erst mit Einreichung der Unterlagen im Steuerbüro
Wie wird’s genau gemacht´?
Die Experten von HR Steuerberatung beraten und unterstützen euch gerne.
Dezember 2024