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Brisante Neuregelung

Schon gewusst…

…, dass die umsatzsteuerliche Regelung für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 konzeptionell neu geregelt wird?

Was zu beachten ist …

  1. Anhebung der Grenzwerte (TEUR 25 Vorjahr/ TEUR 100 laufendes Jahr)

  2. Regelbesteuerung direkt bei Überschreiten der neuen Grenze

  3. Dauernde Überwachung des Umsatzes erforderlich – und nicht erst mit Einreichung der Unterlagen im Steuerbüro

Wie wird’s genau gemacht´?

Die Experten von HR Steuerberatung beraten und unterstützen euch gerne.

Dezember 2024

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