Schon gewusst…
…, dass jeder Unternehmer in Deutschland ab 1.1.2025 in der Lage sein muss eine E-Rechnung empfangen und lesbar machen zu können?
Was zu beachten ist …
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Vorsteuerabzug nur zulässig, wenn E-Rechnung empfangbar und lesbar!
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Keine Möglichkeit dem E-Rechnung Versand zu widersprechen!
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Eigene Softwarelösung vs. Software von HR Steuerberatung?
Wie wird’s genau gemacht?
Die Digitalisierungsexperten von HR Steuerberatung unterstützen euch gerne.
November 2024