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E-Rechnung Update

Schon gewusst…

…, dass jeder Unternehmer in Deutschland ab 1.1.2025 in der Lage sein muss eine E-Rechnung empfangen und lesbar machen zu können?

Was zu beachten ist …

  1. Vorsteuerabzug nur zulässig, wenn E-Rechnung empfangbar und lesbar!

  2. Keine Möglichkeit dem E-Rechnung Versand zu widersprechen!

  3. Eigene Softwarelösung vs. Software von HR Steuerberatung?

Wie wird’s genau gemacht?

Die Digitalisierungsexperten von HR Steuerberatung unterstützen euch gerne.

November 2024

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