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Zuschuss zum Urlaub

Schon gewusst…

…, dass der Arbeitgeber steuer- und beitragsfreie Erholungsbeihilfen an

seine Mitarbeiter ausbezahlen kann?

Kernpunkte

  1. Jahreshöchswerte abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder

  2. Steuer- und Beitragsfreiheit; 25% Steuerpauschalierung durch den Arbeitgeber

  3. Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Zahlung zum Zwecke der Erholung verwendet wird

Wie wird’s genau gemacht?

Das Lohnteam von HR Steuerberatung berät euch gerne hierzu sowie zu allen weiteren Lohnthemen.

September 2024

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