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E-Rechnung Update

Schon gewusst…

dass es in Sachen E-Rechnung ab 1.1.2025 für jeden Unternehmer Handlungsbedarf besteht?

Was zu beachten ist …

  1. Empfangbarkeit von E-Rechnungen muss möglich sein – Softwarelösung?

  2. (freiwillige) Erstellung von E-Rechnungen und rechtskonformer Versand

  3. Information und/oder Zustimmung der Kunden

Wie wird’s genau gemacht?

Die Digitalisierungsexperten von HR Steuerberatung unterstützen euch gerne.

August 2024

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