Hallo Leute,
die private sowie betriebliche Nutzung eines PKW kann mittels Fahrtenbuchmethode nachgewiesen werden. Dies hat in vielen Fällen steuerliche Vorteile – ist aber mit Dokumentationsaufwand verbunden. Neuerdings können die Aufzeichnungen auch digital mit einem elektronischen Fahrtenbuch (eFahrtenbuch) vorgenommen werden.
Frage an Charlie: Werden vom Finanzamt eigentlich zusätzliche Anforderungen an ein eFahrtenbuch gestellt?
Antwort von Charlie: Es gelten die bisherigen Anforderungen wie bei einem Fahrtenbuch in Papierform. Zusätzlich müssen nachträgliche Veränderungen der Angaben technisch ausgeschlossen sein oder zumindest dokumentiert werden.
Ob in Papier oder digitaler Form. Ein Fahrtenbuch muss stets ordentlich und gewissenhaft geführt werden. So vermeidet ihr Angriffspunkte durch das Finanzamt.
Weitere Tipps gibt’s von HR Steuerberatung.
Euer Charlie
August 2021