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e-Commerce Update: Erste Erfahrungen mit OSS

HR Steuerberatung e-commerce

Hallo liebe Onlinehändler,

es sind nun schon fast drei Monate nach der Registrierung zum OSS Verfahren für Fernverkäufe vergangen und bald wird auch die erste Meldung fällig. Daher haben mich folgende Fragen hierzu erreicht:

Frage an Charlie: Wie stelle ich im Rahmen der laufenden Buchhaltung sicher, dass alle OSS relevanten Umsätze richtig gemeldet werden können?

Antwort von Charlie: OSS Vorgänge müssen für die Buchhaltung korrekt erfasst werden. D.h. die Verbuchung muss auf einem dafür vorgesehenen Konto mit speziellem Steuerschlüssel getrennt von den anderen Umsätzen erfolgen. Danach muss eine entsprechende Zuordnung zum jeweiligen Lieferland erfolgen. Ich empfehle euch das Konto sowie den Steuerschlüssel bereits im Vorsystem zu hinterlegen.

Frage an Charlie: Und was muss ich bei der Rechnungsstellung für Fernverkäufe beachten?

Antwort von Charlie: Sofern ihr Rechnungen für die Fernverkäufe ausstellt, ist es wichtig, dass auch der korrekte Umsatzsteuersteuersatz des betreffenden Lieferlandes auf der Rechnung ausgewiesen wird. Alternativ empfehle ich euch auf einen Umsatzsteuerausweis zu verzichten um nicht für eine falsch ausgewiesene Steuer zu haften.

Es gibt noch viele weitere Besonderheiten bei Fernverkäufen und dem OSS-Verfahren. Da hilft nur guter Rat. Den gibt‘s von HR Steuerberatung.

Euer Charlie

September 2021

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