Schon gewusst…
…, in einem sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich beide Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben ein.
Erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden fällt der Nachlass den Kindern zu.
… Vor-/Nachteile:
zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. Wiederverheiratungsklausel (+)
erbschaftsteuerliche Mehrbelastung, da Freibeträge nicht optimal ausgenutzt werden (-)
Wie kann ich steuerliche Nachteile vermeiden?
HR Steuerberatung hilft euch dabei.
Dezember 2023