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Berliner Testament

Schon gewusst…

…, in einem sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich beide Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben ein. 

Erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden fällt der Nachlass den Kindern zu.

Vor-/Nachteile:

  1. zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. Wiederverheiratungsklausel (+)

  2. erbschaftsteuerliche Mehrbelastung, da Freibeträge nicht optimal ausgenutzt werden (-) 

Wie kann ich steuerliche Nachteile vermeiden?

HR Steuerberatung hilft euch dabei.

Dezember 2023

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