Schon gewusst…
…, dass Eltern die Kosten für die Ausbildung Ihrer Kinder
nicht ohne weiteres steuerlich geltend machen können?
… mögliche Gestaltungen:
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Zuwendungsnießbrauch bezogen auf Vermietungseinkünfte
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Unterhaltszahlungen sofern kein “steuerliches Kind”
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Vertrag zur Übernahme von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber (Elternteil)
Zur steuerlichen Anerkennung sind in jedem Fall wichtige Details zu beachten.
Wie wird’s genau gemacht?
HR Steuerberatung hilft euch dabei.
Januar 2024