Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in allen wirtschaftlichen wie steuerrechtlichen Fragen und sind – als erfahrene Steuerberater – Ihr kompetenter Ansprechpartner in Karlsruhe. Dabei sehen wir uns innerhalb unserer Partnerschaft aus Steuerberatern mit langjähriger Erfahrung als verlässlichen Partner, in allen steuerlichen Bereichen. Durch unsere Spezialisierungen und unser fundiertes Wissen können wir Sie auch bei komplexen und schwierigen Unternehmensstrukturen hervorragend beraten.
In unserer Kanzlei Ringwald Uhrig bieten wir Ihnen ein weit gefächertes Dienstleistungsspektrum, beginnend bei der klassischen Steuerberatung bis hin zur fachlichen Unternehmensberatung. Wichtig ist uns dabei die individuelle und persönliche Beratung. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch, wir freuen uns, Sie in unseren Räumlichkeiten in Karlsruhe begrüßen zu dürfen.
Einer der wichtigsten Bereiche in Unternehmen ist die Finanzbuchhaltung, sie beinhaltet alle Ein- und Ausgaben und ist die Grundlage für die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie die Jahresbilanz.
Dabei werden alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens abgebildet, durch doppelte Buchhaltung die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist. Nur mit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ist es möglich, ein realistisches Bild Ihrer wirtschaftlichen Situation zu gewinnen. Nicht zuletzt ist dieses auch von Interesse für Anteilseigner und Gläubiger. Gerne helfen wir, die Steuerberater der Kanzlei Ringwald Uhrig mit Zweigstelle in Karlsruhe Ihnen bei der Erstellung einer aussagekräftigen und korrekten Finanzbuchhaltung.
Steuererklärungen sind nicht für alle verpflichtend, Arbeitnehmer müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel wenn Sie verheiratet sind und zusammen mit Ihrem Ehepartner veranlagt werden, ist die Steuererklärung verpflichtend. Die Steuererklärung ist ebenfalls verpflichtend, wenn Sie Miet- oder Pachteinnahmen haben. Auch wenn Sie nicht verpflichtend eine Steuererklärung machen müssen, prüfen wir gerne, ob sich die Erstellung dennoch lohnt. Für Unternehmen ist eine Steuererklärung unumgänglich, hier unterscheidet man die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer die jährlich vom Finanzamt eingefordert werden.
Die Körperschaftsteuer muss von Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs, Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Verkehrsbetrieben oder Stadtwerken entrichtet werden. Rechtliche Grundlage ist das Körperschaftssteuergesetz.
Die Gewerbesteuer wird von der Kommune erhoben und ist grundsätzlich für alle Gewerbetreibenden verpflichtend. Jedoch ist der Freibetrag relativ hoch, sodass kleinere Unternehmen oftmals davon befreit sind. Sie wird vierteljährlich abgeführt.
Haben Sie Fragen zur Gewerbesteuer? Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung.
Der Jahresabschluss eines Unternehmens setzt sich aus der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Dabei gibt es keinen festen Termin für einen Jahresabschluss, das Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung des Unternehmens. Kleinere Kapitalgesellschaften haben für den Jahresabschluss bis zu sechs Monate Zeit, größere und mittelständige Unternehmen müssen dies in den ersten 3 Monaten des neuen Geschäftsjahrs erledigen.
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