Schon gewusst…
…, dass Rentenzahlungen aus Rentenversicherungs-Altverträgen (Abschluss vor dem 1.1.2005) nun doch steuerpflichtig sind?
… was zu beachten ist!
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Aushebelung der günstigen BFH-Rechtsprechung (§ 52 Abs. 28 S. 5 EStG nF 2024)
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Ertragsanteilsbesteuerung auch für “Alt-Renten”
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Planung der Auszahlungsvarianten empfohlen
Wie wird’s genau gemacht´?
Die Experten von HR Steuerberatung beraten und unterstützen euch gerne.
April 2025