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Rentenversicherung Altverträge

Schon gewusst…

…, dass Rentenzahlungen aus Rentenversicherungs-Altverträgen (Abschluss vor dem 1.1.2005) nun doch steuerpflichtig sind?

… was zu beachten ist!

  1. Aushebelung der günstigen BFH-Rechtsprechung (§ 52 Abs. 28 S. 5 EStG nF 2024)

  2. Ertragsanteilsbesteuerung auch für “Alt-Renten”

  3. Planung der Auszahlungsvarianten empfohlen

Wie wird’s genau gemacht´?

Die Experten von HR Steuerberatung beraten und unterstützen euch gerne.

April 2025

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