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Schon gewusst…

…, dass die steuerliche Förderung für eAutos seit 1.7.2025 erneut verbessert wurde?

Verbesserungen!

  1. Anhebung der Wertgrenze von TEUR 70 auf TEUR 100 zur Anwendung der 0,25% Versteuerung

  2. Erhöhte Abschreibungssätze

  3. Vorsicht: bei der Umsatzsteuer gilt der volle Bruttolistenpreis

Wie wird’s genau gemacht´?

Die Experten von HR Steuerberatung beraten euch gerne bei der Umsetzung und Nutzung von steuerlichen Potenzialen.

August 2025

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