Schon gewusst…
… dass ab 01.08.2024 Gebühren von Amazon nicht mehr über die Niederlassung in Luxemburg fakturiert werden?
Bisher wurden die Gebühren im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Was bedeutet das?
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Abrechnung über lokale Niederlassungen: in Deutschland ansässige Händler erhalten Rechnung nun mit deutscher Umsatzsteuer
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Rechnungsbetrag erhöht sich tendenziell
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Vorsteuererstattung abhängig von Meldezeiträumen
Wie wird’s genau gemacht?
Wir raten frühzeitig zu prüfen ob bei Vorsystemen eine Umstellung des Steuerschlüssels vorzunehmen ist und die Liquidität entsprechend zu planen.
HR Steuerberatung berät euch gerne hierzu sowie zu weiteren eCommerce-Themen.
Juli 2024