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Aktien im Ausland

Schon gewusst…

…, dass bei Aktien eines ausländischen Unternehmens eine Doppelbesteuerung drohen kann?

Doppelbesteuerung

  1. Deutschland: Kapitalertragsteuer 25% + Ausland: Quellensteuer z.B. 30% = 55% – Anrechnung DBA-Satz 15% in Deutschland = 40%

  2. Erstattung: 15% Erstattung Quellensteuer erfolgt nicht automatisch

  3. Möglichkeiten: Auftrag Depotbank vs. eigener Antrag erforderlich!

Wie wird’s genau gemacht´?

Die Experten von HR Steuerberatung beraten euch hierbei sowie bei weiteren Themen des internationalen Steuerrechts.

Oktober 2025

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