
Schlau sein wie ein Fuchs!
„Schreibt mir gerne eure Steuerfragen an charlie@hrsteuer.de“
Frage an Charlie: Bei Lieferungen in andere EU-Länder ist u.a. das OSS-Verfahren hilfreich. Gibt es Besonderheiten bei Lieferungen an Endabnehmer in Großbritannien zu beachten?
Antwort von Charlie: Aufgrund des Brexit gibt es seit 2021 aus umsatzsteuerlicher in der Tat etwas zu beachten. Denn bei Lieferungen an britische Abnehmer muss die deutsche und die britische Sichtweise gleichzeitig betrachtet werden.
Frage an Charlie: Was bedeutet das für mich konkret?
Antwort von Charlie: D.h.:
HR Steuerberatung empfiehlt Lieferungen nach Großbritannien im Detail zu überprüfen. Je nach Lieferkonstellation kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen und unbedachten Konsequenzen führen. Dabei werden von HR Steuerberatung bei Bedarf Beratungspartner aus Großbritannien eingebunden.
Euer Charlie
April 2022