
Noch in diesem Jahr ist mit der Zustimmung des Bundesrats zu Änderungen von Steuergesetzen (sogenanntes „Jahressteuergesetz 2018“) zu rechnen.
Auf die folgenden, interessanten Änderungen möchten wir schon jetzt hinweisen:
I. Förderung der Elektromobilität:
Werden Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge an Arbeitnehmer unter anderem zur Privatnutzung überlassen soll künftig die Besteuerung der Privatnutzung mit 0,5% (statt bisher 1,0%) des Bruttolistenpreises erfolgen.
Anwendungszeitraum: Anschaffungen oder Leasing im Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021
II. Steuervorteil durch Fahrradfahren:
Werden Fahrräder oder bestimmte Elektrofahrräder an Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt unter anderem zur Privatnutzung überlassen soll dies künftig steuerfrei sein.
Anwendungszeitpunkt: ab 1.1.2019
III. Steuerfreiheit für Jobticket:
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sollen steuerbefreit sein.
Anwendungszeitpunkt: ab 1.1.2019
Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an. Wir beraten Sie gerne.
Ihr HR-Steuerteam
November 2018,
Aiko Ringwald
Steuerberater/Fachberater für Internationales Steuerrecht